Die Angaben auf der Packung verraten längst nicht alles. Schweineborsten in der Brotherstellung, Milchzucker in der pflanzlichen Schokolade, Gelatine im Multivitaminsaft: In vielen Lebensmitteln verstecken sich tierische Bestandteile oder Tierprodukte. Entdeckt werden können sie von den Verbrauchern nur schwer oder gar nicht – eine Gesetzeslücke macht’s möglich.
Begriffe “vegan” und “vegetarisch” nicht definiert
Selbst die Begriffe “vegetarisch” oder “vegan” bieten keine Verlässlichkeit: Sie sind lebensmittelrechtlich nicht definiert. Und so werden sie auch von Herstellern eingesetzt, die zumindest von Verunreinigungen ihrer Produkte mit tierischen Zutaten wissen. Andere Hersteller setzen tierische Produkte ganz gezielt ein – ohne dies anzugeben.
Auf zahlreichen Wegen gelangen “versteckte Tiere” in die Produkte. Milrams Frühlingsquark, Frischkäse von Bresso und Rotkäppchen enthalten Gelatine als Verdickungsmittel, Nestlé hat seiner Maggi Tomatencremesuppe Speck beigegeben. Beispiele, bei denen die Hersteller von klassischen Rezepturen abgewichen sind und wohl viele Verbraucher keine Tierbestandteile vermuten dürften. Doch bei den genannten Beispielen haben sie immerhin noch die Möglichkeit, anhand der Zutatenliste im “Kleingedruckten” von den überraschenden Beigaben zu erfahren.
Milchzucker für die “lieben Freunde veganer Schokolade”
Wollen Veganer auch Spuren tierischer Zutaten vermeiden, stoßen sie auf das Problem so genannter Kreuzkontaminationen: Wird in einem Schokoladenwerk Milchbestandteile auf einer Maschine verarbeitet, können Spuren davon auch in die Produkte gelangen, deren Rezeptur eigentlich vegan ist. Ritter Sport hat solche Verunreinigungen bei den (milchlosen) Sorten Halbbitter und Marzipan selbst gemessen und stellt die Milchzuckeranteile mit 0,3 bzw. 0,4 Gramm pro Tafel sogar auf der eigenen Website dar. Nur: Die eigenen Erkenntnisse halten Ritter Sport nicht davon ab, im Firmenblog den “lieben Freunden veganer Schokolade” genau diese Sorten zu empfehlen – und zwar mit den Worten: “Diese enthalten keine Milchbestandteile”.
Auszüge aus Schweineborsten zum Behandeln von Mehl
Auch als technische Hilfsstoffe werden tierische Bestandteile in der Produktion vieler Lebensmittel eingesetzt, ohne dass dies auf der Verpackung angegeben werden muss. Beispiel Backwaren: Seit Jahren ist bekannt, dass vorwiegend industriell arbeitende Großbäckereien L-Cystein als Mehlbehandlungsmittel einsetzen. Die Aminosäure wirkt sich auf Konsistenz und Verarbeitungseigenschaften des Teigs aus und wird zum Beispiel aus Schweineborsten oder Federn gewonnen. Zur Klärung von Wein oder Saft wird dagegen von manchen Herstellern Gelatine eingesetzt.
Fisch’n'Chips und tierische Vitaminträger
Bis ins Produkt gelangen Tierbestandteile als Trägerstoffe von Aromen. Wild, Fisch, Geflügel, Rind, Schwein oder Lab – weite Teile des Sortiments von Chips-Hersteller funny-frisch sind alles andere als vegan oder vegetarisch. Auch Vitamine werden häufig über Tierbestandteile ins Produkt geschleust. So bestätigten die Hersteller der Multivitaminsäfte Valensina und hohes C (Eckes Granini), dass sie Gelatine als Trägerstoff für Vitamine einsetzen. Auf der Verpackung kennzeichnen die Hersteller das nicht, weil es das Gesetz nicht vorschreibt. So sind alle Fälle versteckter Tiere nur aufgrund von Gesetzeslücken möglich – Lücken, die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner dringend schließen sollte, um echte Wahlfreiheit beim Einkauf möglich zu machen.
Unterstützen Sie die E-Mail-Aktion von Foodwatch und fordern Sie Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zu einer lückenlosen Kennzeichnungspflicht auf.

